Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftbedingungen
ALLGEMEINES
Für die Lieferung unserer Waren sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen maßgebend. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des
Auftraggebers sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden sind beiderseits nur verpflichtend,
wenn sie schriftlich bestätigt werden.
ANGEBOT
Unsere Angebotspreise gelten unter Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde
liegenden Autragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine
Mehrwertsteuer. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten unsere
Angebotspreise für Lieferung ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und
sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend.
Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten.
PREISE
Unsere Preise werden, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, netto und in EURO
angegeben. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird zusätzlich berechnet. Unsere
Preise sind errechnet aufgrund der bei der Angebotsabgabe herrschenden
Marktsituation. Preisänderungen für die zur Herstellung benötigten Materialien sowie
die sonstige Kostenveränderungen, die zwischen dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe
und dem der Auftragserteilung erfolgen, können zu Preisänderungen führen. Skizzen,
Entwürfe, Probesatz, Andrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
ÄNDERUNGEN
Zusatzarbeiten sowie Mehrkosten, die während der Auftragsabwicklung entstehen und
bei der Angebotsabgabe oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar waren,
werden separat berechnet. Autorenkorrekturen sowohl im Satz wie auch bei der
Herstellung von Repros und Korrekturvorlagen werden separat und nach Aufwand
berechnet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftraggeber beim Auflagendruck
Änderungen verlangt, die zum Maschinenstillstand führen, sonstige Kosten verursachen
oder zur Unterbrechung des normalen Produktionsablaufes führen.
ZAHLUNG
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von acht
Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewähren wir zwei Prozent Skonto auf den
Rechnungsbetrag. Dieser Skontoabzug ist nicht anwendbar auf in der Rechnung
gesondert ausgewiesene Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige
Versandkosten. Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher oder mündlicher
Vereinbarung und sonstiger ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen
trägt der Auftraggeber, sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige
Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei
Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns oder unserem Erfüllungsgehilfen nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei Bereitstellung größerer Papierund
Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür
Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer
nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und
sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen,
noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden
Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz
einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind
Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird
hierdurch nicht ausgeschlossen.
LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Soweit dies bei der
Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht es uns frei, die Lieferung
durch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Funkbote u.ä.)
vorzunehmen.
Eventueller Versand wird von uns für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt
vorgenommen, jedoch haften wir nicht für Schäden und Verlust auf dem Versandweg.
Die Haftung beschränkt sich lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Ist der
Auftrag schriftlich erteilt, so bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der
Schriftform. Für Überschreitung der Lieferfrist durch vom Auftraggeber verursachte
Änderungen und Korrekturen sowie durch von ihm verursachte Verzögerungen ist die
Druckerei nicht verantwortlich. Bei Lieferverzug, der durch unsere Schuld entstanden
ist, ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt
unberührt. Der Auftraggeber kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des
Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb, als auch in dem eines Zulieferers –
insbesondere durch Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Brand oder durch sonstige
Fälle höherer Gewalt verursacht, berechtigen nicht zur Kündigung des
Vertragsverhältnisses. Für Schäden, die durch Verzögerung in solchen Fällen
entstehen, haften wir nicht.
BEANSTANDUNGEN
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur
Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die
Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über,
soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren
Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware
zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden
sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge
innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Ware unseren Betrieb verlassen hat, bei uns
eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl, unter
Ausschluß anderer Ansprüche, Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung leisten und
zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft
fehlt, oder uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen werden Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten
Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter,
unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der
Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die
Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder
Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haften wir nicht für
dabei verursachte Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiter zu
verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Mängel eines Teiles der gelieferten
Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen
Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom
Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen
Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des
eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den
jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn
wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.
LIEFERMENGE
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der bestellten Auflage können nicht
beanstandet werden. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg
erhöht sich der Prozentsatz auf zwanzig Prozent, bei unter 2000 kg auf fünfzehn
Prozent.
VERPACKUNG UND VERSAND
Die für Versandarbeiten zusätzlichen Verpackungsmaterialien aus Papier, Folie oder
Pappe werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Wird der
Versand bzw. Transport auf Europaletten gewünscht, so werden Europaletten dann
kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn im Austausch dafür gleichwertige Paletten vom
Kunden oder dem Empfänger der Ware zur Verfügung gestellt werden. Andere
Verpackungsmaterialien, wie Kisten und Paletten, werden zum Selbstkostenpreis
berechnet, aber nicht zurückgenommen.
URHEBERRECHTE UND EIGENTUMSVORBEHALT
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel,
insbesondere Filme, Lithografien, Klischees, Druckplatten, Prägestempel und
Stanzformen bleiben, wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder in besonderem
Auftrag des Auftraggebers hergestellt und separat berechnet wurden, unser Eigentum
und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die
Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt
werden. Der Auftraggeber hat uns als Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Recht der Vervielfältigung in
jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen
Entwürfen der Druckerei sowie an Originalen und ähnlichem bleibt, vorbehaltlich
ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser Recht. Die gelieferte Ware bleibt unser
Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung ist der
Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber
tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. An den vom
Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen
Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur
vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
VERPACKUNGSMATERIAL UND ABFÄLLE
Bei Lieferung des zu verarbeitenden Materials durch den Auftraggeber bleiben
Verpackungsmaterial und Abfälle, die durch Beschnitt, Ausstanzungen oder sonstige
Produktionsvorgänge entstehen, unser Eigentum. Das gleiche gilt für die Zuschußbögen
bei Druckaufträgen, für die uns vom Auftraggeber das zu bedruckende Material
angeliefert wurde. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der als
geliefert bezeichneten Menge und Qualität. Bild und Druckvorlagen, Rohstoffe,
Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halbund
Fertigerzeugnisse, werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere
Vergütung über den Ausliefertermin hinaus verwahrt. Wir haften nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Unterlagen, Daten, Lithografien, Satzfilme, Stanzformen u.ä.
werden nur dann in der Druckerei aufbewahrt, wenn die Dauer der Aufbewahrung mit
dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden ist. Ist keine Vereinbarung getroffen,
oder die vereinbarte Frist überschritten, kann eine Haftung für in der Druckerei
verbleibende Gegenstände aus einem abgeschlossenen Auftrag von uns nicht
übernommen werden. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie
vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich
behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Sollen die zur Aufbewahrung genannten Gegenstände versichert werden, so hat der
Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
PERIODISCHE ARBEITEN
Periodische Arbeiten, Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, können nur
mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt
werden.
IMPRESSUM
Es bleibt uns freigestellt, auf den Vertragserzeugnissen, mit Zustimmung des
Auftraggebers, in geeigneter Form auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber
kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes,
nachweisbares Interesse hat.
ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozeß ist
Amberg, wenn beide Vertragspartner Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Durch
etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Reisig Druck & Service, Sulzbach-Rosenberg im Februar 2006