PostHeaderIcon Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftbedingungen

 

ALLGEMEINES

Für die Lieferung unserer Waren sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und

Zahlungsbedingungen maßgebend. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des

Auftraggebers sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich

schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden sind beiderseits nur verpflichtend,

wenn sie schriftlich bestätigt werden.

ANGEBOT

Unsere Angebotspreise gelten unter Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde

liegenden Autragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine

Mehrwertsteuer. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten unsere

Angebotspreise für Lieferung ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und

sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend.

Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten.

PREISE

Unsere Preise werden, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, netto und in EURO

angegeben. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird zusätzlich berechnet. Unsere

Preise sind errechnet aufgrund der bei der Angebotsabgabe herrschenden

Marktsituation. Preisänderungen für die zur Herstellung benötigten Materialien sowie

die sonstige Kostenveränderungen, die zwischen dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe

und dem der Auftragserteilung erfolgen, können zu Preisänderungen führen. Skizzen,

Entwürfe, Probesatz, Andrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber

veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

ÄNDERUNGEN

Zusatzarbeiten sowie Mehrkosten, die während der Auftragsabwicklung entstehen und

bei der Angebotsabgabe oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar waren,

werden separat berechnet. Autorenkorrekturen sowohl im Satz wie auch bei der

Herstellung von Repros und Korrekturvorlagen werden separat und nach Aufwand

berechnet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftraggeber beim Auflagendruck

Änderungen verlangt, die zum Maschinenstillstand führen, sonstige Kosten verursachen

oder zur Unterbrechung des normalen Produktionsablaufes führen.

ZAHLUNG

Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen

nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von acht

Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewähren wir zwei Prozent Skonto auf den

Rechnungsbetrag. Dieser Skontoabzug ist nicht anwendbar auf in der Rechnung

gesondert ausgewiesene Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige

Versandkosten. Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher oder mündlicher

Vereinbarung und sonstiger ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen

trägt der Auftraggeber, sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige

Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei

Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns oder unserem Erfüllungsgehilfen nicht

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei Bereitstellung größerer Papierund

Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür

Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer

nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der

Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und

sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen,

noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden

Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz

einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind

Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der

Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird

hierdurch nicht ausgeschlossen.

LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Soweit dies bei der

Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht es uns frei, die Lieferung

durch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Funkbote u.ä.)

vorzunehmen.

Eventueller Versand wird von uns für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt

vorgenommen, jedoch haften wir nicht für Schäden und Verlust auf dem Versandweg.

Die Haftung beschränkt sich lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Ist der

Auftrag schriftlich erteilt, so bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der

Schriftform. Für Überschreitung der Lieferfrist durch vom Auftraggeber verursachte

Änderungen und Korrekturen sowie durch von ihm verursachte Verzögerungen ist die

Druckerei nicht verantwortlich. Bei Lieferverzug, der durch unsere Schuld entstanden

ist, ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem

Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt

unberührt. Der Auftraggeber kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des

Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.

Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb, als auch in dem eines Zulieferers –

insbesondere durch Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Brand oder durch sonstige

Fälle höherer Gewalt verursacht, berechtigen nicht zur Kündigung des

Vertragsverhältnisses. Für Schäden, die durch Verzögerung in solchen Fällen

entstehen, haften wir nicht.

BEANSTANDUNGEN

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur

Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die

Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über,

soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung

anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten.

Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren

Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware

zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden

sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge

innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Ware unseren Betrieb verlassen hat, bei uns

eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl, unter

Ausschluß anderer Ansprüche, Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung leisten und

zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft

fehlt, oder uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen werden Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit nachgewiesen. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten

Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter,

unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der

Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die

Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder

Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haften wir nicht für

dabei verursachte Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiter zu

verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Mängel eines Teiles der gelieferten

Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen

Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom

Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen

Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des

eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den

jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn

wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.

LIEFERMENGE

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der bestellten Auflage können nicht

beanstandet werden. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg

erhöht sich der Prozentsatz auf zwanzig Prozent, bei unter 2000 kg auf fünfzehn

Prozent.

VERPACKUNG UND VERSAND

Die für Versandarbeiten zusätzlichen Verpackungsmaterialien aus Papier, Folie oder

Pappe werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Wird der

Versand bzw. Transport auf Europaletten gewünscht, so werden Europaletten dann

kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn im Austausch dafür gleichwertige Paletten vom

Kunden oder dem Empfänger der Ware zur Verfügung gestellt werden. Andere

Verpackungsmaterialien, wie Kisten und Paletten, werden zum Selbstkostenpreis

berechnet, aber nicht zurückgenommen.

URHEBERRECHTE UND EIGENTUMSVORBEHALT

Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel,

insbesondere Filme, Lithografien, Klischees, Druckplatten, Prägestempel und

Stanzformen bleiben, wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder in besonderem

Auftrag des Auftraggebers hergestellt und separat berechnet wurden, unser Eigentum

und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die

Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt

werden. Der Auftraggeber hat uns als Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter

wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Recht der Vervielfältigung in

jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen

Entwürfen der Druckerei sowie an Originalen und ähnlichem bleibt, vorbehaltlich

ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser Recht. Die gelieferte Ware bleibt unser

Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum

bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung ist der

Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber

tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. An den vom

Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen

Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur

vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VERPACKUNGSMATERIAL UND ABFÄLLE

Bei Lieferung des zu verarbeitenden Materials durch den Auftraggeber bleiben

Verpackungsmaterial und Abfälle, die durch Beschnitt, Ausstanzungen oder sonstige

Produktionsvorgänge entstehen, unser Eigentum. Das gleiche gilt für die Zuschußbögen

bei Druckaufträgen, für die uns vom Auftraggeber das zu bedruckende Material

angeliefert wurde. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der als

geliefert bezeichneten Menge und Qualität. Bild und Druckvorlagen, Rohstoffe,

Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halbund

Fertigerzeugnisse, werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere

Vergütung über den Ausliefertermin hinaus verwahrt. Wir haften nur bei Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit. Unterlagen, Daten, Lithografien, Satzfilme, Stanzformen u.ä.

werden nur dann in der Druckerei aufbewahrt, wenn die Dauer der Aufbewahrung mit

dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden ist. Ist keine Vereinbarung getroffen,

oder die vereinbarte Frist überschritten, kann eine Haftung für in der Druckerei

verbleibende Gegenstände aus einem abgeschlossenen Auftrag von uns nicht

übernommen werden. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie

vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich

behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Sollen die zur Aufbewahrung genannten Gegenstände versichert werden, so hat der

Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

PERIODISCHE ARBEITEN

Periodische Arbeiten, Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, können nur

mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt

werden.

IMPRESSUM

Es bleibt uns freigestellt, auf den Vertragserzeugnissen, mit Zustimmung des

Auftraggebers, in geeigneter Form auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber

kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes,

nachweisbares Interesse hat.

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden

Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozeß ist

Amberg, wenn beide Vertragspartner Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Durch

etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferungs- und

Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Reisig Druck & Service, Sulzbach-Rosenberg im Februar 2006